
Planst du, mit OnlyFans Geld zu verdienen oder bist du bereits als Creator aktiv und fragst dich, wie du deine Tätigkeit rechtlich absicherst? Dann solltest du wissen, dass Einnahmen aus OnlyFans in Deutschland in den meisten Fällen als gewerbliche Tätigkeit gelten und entsprechend gemeldet werden müssen. Dieser kombinierte Artikel erklärt, ab wann ein Gewerbeschein nötig ist, wie die Anmeldung funktioniert und was du bei Steuern, Buchhaltung und IHK-Mitgliedschaft beachten musst. Erfahre außerdem, welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.
Die folgenden Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Wir sind keine Steuerberater und übernehmen keine Haftung für Aktualität oder Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte und individuelle Fälle solltest du unbedingt qualifizierte Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Wenn du regelmäßig auf OnlyFans tätig bist und die Absicht hast, Gewinne zu erzielen, gilt deine Aktivität in Deutschland generell als gewerblich. Das bedeutet, du musst spätestens dann ein Gewerbe anmelden, wenn deine Einnahmen eine Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (oft wird hier ein Richtwert von ca. 410 Euro Gewinn pro Jahr genannt) oder klar ist, dass deine OnlyFans-Einkünfte kontinuierlich fließen werden. Eine nur gelegentliche, einmalige Tätigkeit ist nicht automatisch anmeldepflichtig, aber sobald Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, solltest du dein Gewerbe zeitnah anmelden, um Bußgelder und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Anders als rein künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten wird das Erstellen und Verkaufen digitaler Inhalte auf Plattformen wie OnlyFans von den Finanzbehörden in der Regel nicht als freiberufliche, sondern als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Daher bist du zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Dies hat auch Vorteile: Du kannst betrieblich veranlasste Ausgaben (für Equipment, Software, Marketing etc.) als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und schaffst Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst oder eine Umsatzsteuer-ID benötigst, hängt von deiner Umsatzhöhe ab (aktuell liegt die Grenze bei 22.000 Euro Vorjahresumsatz).
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel automatisch Pflichtmitglied bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Dies ist meist mit geringen jährlichen Beiträgen verbunden (z.B. 30–80 €). Bei sehr geringen Einkünften kannst du ggf. eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung beantragen.
Deine steuerlichen Pflichten umfassen in der Regel:
Typische Fehler, die du vermeiden solltest:
Abzüge und Betriebsausgaben: Als OnlyFans-Creator kannst du viele Kosten steuerlich geltend machen, z.B. für Kamera, Licht, Software, Handy-/Internetkosten (anteilig), Arbeitszimmer (anteilig), Requisiten, Marketing oder Steuerberatung – vorausgesetzt, die Ausgaben sind klar betrieblich veranlasst.
Professionelle Unterstützung: Sobald deine Einnahmen steigen, ist ein Steuerberater oft eine sinnvolle Investition. Er oder sie hilft dir, alle legalen Steuersparmöglichkeiten zu nutzen und Fristen einzuhalten.
Fazit: Egal ob Nebenerwerb oder Hauptberuf – sobald du mit OnlyFans regelmäßig Geld verdienst, führt in Deutschland kein Weg an der Gewerbeanmeldung und der korrekten Versteuerung vorbei. Das mag zunächst komplex erscheinen, ist aber mit etwas Planung und einer sauberen Buchführung gut machbar. Wer frühzeitig für Rechtssicherheit sorgt, vermeidet böse Überraschungen und kann sich voll auf die Content-Erstellung konzentrieren.
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