OnlyFans-Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung und Steuerwissen

Planst du, mit OnlyFans Geld zu verdienen oder bist du bereits als Creator aktiv und fragst dich, wie du deine Tätigkeit rechtlich absicherst? Dann solltest du wissen, dass Einnahmen aus OnlyFans in Deutschland in den meisten Fällen als gewerbliche Tätigkeit gelten und entsprechend gemeldet werden müssen. Dieser kombinierte Artikel erklärt, ab wann ein Gewerbeschein nötig ist, wie die Anmeldung funktioniert und was du bei Steuern, Buchhaltung und IHK-Mitgliedschaft beachten musst. Erfahre außerdem, welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.

Disclaimer: Keine Steuerberatung

Die folgenden Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Wir sind keine Steuerberater und übernehmen keine Haftung für Aktualität oder Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte und individuelle Fälle solltest du unbedingt qualifizierte Steuerberatung in Anspruch nehmen.

Wann ist ein Gewerbe erforderlich?

Wenn du regelmäßig auf OnlyFans tätig bist und die Absicht hast, Gewinne zu erzielen, gilt deine Aktivität in Deutschland generell als gewerblich. Das bedeutet, du musst spätestens dann ein Gewerbe anmelden, wenn deine Einnahmen eine Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (oft wird hier ein Richtwert von ca. 410 Euro Gewinn pro Jahr genannt) oder klar ist, dass deine OnlyFans-Einkünfte kontinuierlich fließen werden. Eine nur gelegentliche, einmalige Tätigkeit ist nicht automatisch anmeldepflichtig, aber sobald Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, solltest du dein Gewerbe zeitnah anmelden, um Bußgelder und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Warum (fast) immer gewerblich?

Anders als rein künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten wird das Erstellen und Verkaufen digitaler Inhalte auf Plattformen wie OnlyFans von den Finanzbehörden in der Regel nicht als freiberufliche, sondern als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Daher bist du zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Dies hat auch Vorteile: Du kannst betrieblich veranlasste Ausgaben (für Equipment, Software, Marketing etc.) als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und schaffst Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst oder eine Umsatzsteuer-ID benötigst, hängt von deiner Umsatzhöhe ab (aktuell liegt die Grenze bei 22.000 Euro Vorjahresumsatz).

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Wie melde ich ein OnlyFans-Gewerbe an?

  1. Informationen sammeln: Prüfe die Webseite deiner zuständigen Gemeinde oder Stadt unter dem Stichwort „Gewerbeanmeldung“ auf spezifische Anforderungen und Formulare.
  2. Formular ausfüllen: Lade das Gewerbeanmeldeformular herunter oder nutze das Online-Portal deiner Gemeinde. Beschreibe deine Tätigkeit unter „Art des Betriebes“ möglichst genau (z.B. „Erstellung und Vermarktung von Online-Content auf Social-Media-Plattformen“).
  3. Anmeldung einreichen: Übermittle die Unterlagen persönlich, postalisch oder online an das Gewerbeamt. Halte Kopien deines Personalausweises und ggf. deine Steuer-Identifikationsnummer bereit.
  4. Gebühr bezahlen: Die Kosten für die Anmeldung liegen meist zwischen 20 und 60 Euro. Bewahre die Quittung auf, da diese Gebühr als Betriebsausgabe absetzbar ist.
  5. Steuerliche Erfassung: Das Finanzamt sendet dir im Anschluss den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier entscheidest du u.a., ob du die Kleinunternehmerregelung (aktueller Schwellenwert: 22.000 € Vorjahresumsatz) in Anspruch nehmen willst oder eine Umsatzsteuer-ID benötigst.

Mitgliedschaft in der IHK oder HWK

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel automatisch Pflichtmitglied bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Dies ist meist mit geringen jährlichen Beiträgen verbunden (z.B. 30–80 €). Bei sehr geringen Einkünften kannst du ggf. eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung beantragen.

Steuern, Buchhaltung und häufige Fallstricke

Deine steuerlichen Pflichten umfassen in der Regel:

  • Einkommensteuer: Deine Gewinne aus OnlyFans gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Erstelle eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der du alle Betriebsausgaben gegenrechnest, und gib den Gewinn in deiner Einkommensteuererklärung an.
  • Umsatzsteuer (falls nicht Kleinunternehmer): Abhängig von deinem Umsatz musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Gewerbesteuer: Überschreitet dein jährlicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 €, erhebt deine Gemeinde Gewerbesteuer. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Steuermessbetrag (3,5% des Gewinns über Freibetrag) und dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest:

  • Verspätete Anmeldung: Melde dein Gewerbe rechtzeitig an, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Unzureichende Buchführung: Dokumentiere alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos, sonst drohen Nachzahlungen bei einer Prüfung.
  • Falsche oder fehlende Angaben: Sei präzise bei der Tätigkeitsbeschreibung und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
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Tipps zur Steueroptimierung und Fazit

Abzüge und Betriebsausgaben: Als OnlyFans-Creator kannst du viele Kosten steuerlich geltend machen, z.B. für Kamera, Licht, Software, Handy-/Internetkosten (anteilig), Arbeitszimmer (anteilig), Requisiten, Marketing oder Steuerberatung – vorausgesetzt, die Ausgaben sind klar betrieblich veranlasst.

Professionelle Unterstützung: Sobald deine Einnahmen steigen, ist ein Steuerberater oft eine sinnvolle Investition. Er oder sie hilft dir, alle legalen Steuersparmöglichkeiten zu nutzen und Fristen einzuhalten.

Fazit: Egal ob Nebenerwerb oder Hauptberuf – sobald du mit OnlyFans regelmäßig Geld verdienst, führt in Deutschland kein Weg an der Gewerbeanmeldung und der korrekten Versteuerung vorbei. Das mag zunächst komplex erscheinen, ist aber mit etwas Planung und einer sauberen Buchführung gut machbar. Wer frühzeitig für Rechtssicherheit sorgt, vermeidet böse Überraschungen und kann sich voll auf die Content-Erstellung konzentrieren.

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